Rund um den Netzanschluss


Die Stadtwerke Wismar GmbH bauen die Hausanschlüsse für Wasser und Wärme. Darüber hinaus sind die Stadtwerke Wismar auch für die Netzanschlüsse der Bereiche Strom und Gas verantwortlich und bauen diese stellvertretend für die Strom- und Gasnetz Wismar GmbH. Damit haben Sie also einen Ansprechpartner für alle Netzanschlüsse.


1. Erstberatung und Datenerfassung über das zu versorgende Objekt

Bitte vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin mit uns oder füllen Sie das folgende Formular aus.
 

Anfrage Netzanschlüsse

Dieses können Sie dann per E-Mail oder per Post an die unten angegebenen Adressen zusenden. Wir werden uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Stadtwerke Wismar GmbH
Flöter Weg 6 - 12
23970 Wismar

Ihr Ansprechpartner
Herr Michael Gross

Telefon: 03841 233-458
Telefax: 03841 233-76-458
E-Mail: netzanschluss@sg-wismar.de


2. Angebot der Stadtwerke Wismar GmbH

Auf der Basis Ihrer Unterlagen und Informationen und der Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Wismar GmbH sowie der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH erfolgt die Erarbeitung eines Angebotes für die Herstellung der/des Netzanschlüsse.

  • Das Angebot für Standardanschlüsse Strom, Gas, Wasser und Fernwärme erfolgt auf der Basis der gültigen Preislisten.
  • Bei vom Standardanschluss abweichenden Anschlussleitungen für gewerbliche Objekte, Mehrfamilienhäuser oder Änderungen an bestehenden Anschlussleitungen und Sonderwünsche erfolgt das Angebot nach den vorkalkulierten Aufwendungen an Material und Leistung.
  • Mit der Bestätigung des Angebotes erteilen Sie den Stadtwerken Wismar GmbH den Auftrag zur Herstellung der Netzanschlussleitungen.
  • Gleichzeitig erfolgt mit der Bestätigung der Angebote für Gas und Strom der Abschluss eines Netzanschlussvertrages. Dieser beruht auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) für Strom und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) für Gas.
  • Für Stromanschlussleitungen kann nur ein verbindliches Angebot erarbeitet werden, wenn durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb unter der Nutzung des Formulars „Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz" (AZA) die Unterlagen eingereicht werden.


Niederspannungsanschlussverordnung - NAV

Niederdruckanschlussverordnung - NDAV

Anmeldung zum Netzanschluss


3. Baukostenzuschuss (BKZ)

Das Angebot kann in Abhängigkeit des Mediums (Strom, Gas, Wasser oder Wärme), des Erschließungsgebietes und des angemeldeten Leistungsbedarfes einen zusätzlichen Baukostenzuschuss (BKZ) enthalten.


4. Auftragserteilung

Mit der Bestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber und den Grundstückseigentümer erfolgt die Beauftragung der Stadtwerke Wismar GmbH mit der Herstellung der Anschlussleitung(en).


5. Baustromanschluss

  • Der Baustromanschluss ist rechtzeitig mit der Auftragserteilung für die Anschlussleitungen zu beauftragen und wird bei Bedarf gemeinsam mit dem Bauwasseranschluss verlegt. Dazu ist das Formular Anfrage Netzanschlüsse auszufüllen.
     

Anfrage Netzanschlüsse

  • Ein Baustromanschluss in diesem Sinne ist die Herstellung einer Leitungsverbindung zwischen dem Netz der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH und einer vom Kunden bereitgestellten Baustromverteilung unter der Nutzung einer auf dem Grundstück vorgelegten (oder in diesen Zusammenhang zu verlegenden) Niederspannungsleitung, welche später als Netzanschlussleitung genutzt wird.
  • Der Preis für den Baustromanschluss beinhaltet nur die Aufwendungen für die Bereitstellung der Leitungsverbindung des vorgelegten Netzes inklusive des zeitlich befristeten Einbaus einer Hausanschlusssäule (als Absicherung des Baustromverteilers) zur bereitgestellten Baustromverteilung, der Ein- und Ausbau des Baustromzählers wird gesondert berechnet.
  • Der Baustromanschluss muss durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb angemeldet werden. Dieser stellt vor der Bereitstellung der Leitungsverbindung die Baustromverteilung im Auftrag des Bauherrn zur Verfügung. Die Verlegung der Leitung inklusive Setzen einer Hausanschlusssäule sowie der Baustromzählereinbau erfolgen durch die Stadtwerke Wismar GmbH. Die Verbundung zwischen der Hausanschlusssäule und dem Baustromverteiler erfolgt durch den Elektrofachbetrieb im Auftrag des Bauherren.

6. Bauliche Voraussetzungen zum Einbau der Hauseinführungen

  • Die baulichen Voraussetzungen für den Einbau der Hauseinführungen sind durch den Anschlussnehmer zu schaffen.
  • Dazu sind vom Anschlussnehmer geeignete Leerohrsysteme vorzusehen, welche eine gas- und wasserdichte Verbindung zum Bauwerk besitzen müssen.
  • Der Einbau erfolgt durch den Bauherrn (oder seinem Baubetrieb) entsprechend Montageanleitung in die Grundplatte bzw. der Kellerwand.
  • Leerrohre aus KG-Rohr oder ähnlichem werden von den Stadtwerken Wismar nicht für Hauseinführungen genutzt.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass die Stadtwerke Wismar GmbH aus Sicherheitsgründen in nicht gasdichte Leerrohre (KG-Rohr oder ähnlichem) keine Medienleitungen einführen werden!
  • Hauseinführungen dürfen nicht überbaut werden durch Treppen, Terrassen, Carport u.a.m.
  • Mehrspartenhauseinführungen bieten die Möglichkeit der platzsparenden und gasdichten Herstellung von Hauseinführungen für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikationskabel.
  • In Einzelfällen können auch Einzelhauseinführungen geplant und eingebaut werden.
  • Wenn sich der Anschlussnehmer zum Kauf einer Mehrspartenhauseinfürhung entscheidet, besteht für diese Möglichkeit, auch mehrere Meter unter der Grundplatte verlegt zu werden. Planen Sie die Verlegung der Hauseinführung so, dass die Hauseinführung zur Straßenseite unter die Grundplatte verlegt wird. Sie sparen die Vergütung von Mehrmeter!

7. Herstellung der Netzanschlussleitungen

In Abstimmung mit dem Bauherrn oder dessen Baubetrieb erfolgt die Herstellung/Fertigstellung der Anschlussleitungen. Damit Ihre Vorstellungen berücksichtigt werden können, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig Ihren Bautermin. Dabei ist

Ihr Ansprechpartner
Herr Michael Gross

Telefon: 03841 233-458
Telefax: 03841 233-76-458
E-Mail: netzanschluss@sg-wismar.de

Grundsätzlich erfolgt die Fertigstellung der Netzanschlussleitungen erst, wenn das Gebäude oder mindestens der Anschlussraum verschlossen werden kann.

Mit der Fertigstellung der Hausanschlussleitungen erfolgt der Rückbau des Baustrom- und Bauwasseranschlusses.


8. Abrechnung der Netzanschlussleitungen

Nach der Bestätigung des Angebotes der Stadtwerke Wismar GmbH (vgl. Punkt 2) durch den Kunden erfolgt die sofortige Rechnungslegung einer "Angebotsrechnung". Die Bezahlung der Angebotsrechnung durch den Anschlussnehmer ist Voraussetzung für den Baubeginn zur Verlegung der Netzanschlüsse.

Unmittelbar nach der Fertigstellung der Hausanschluss-/Netzanschlussleitungen wird entsprechend dem Angebot, den in der Bauphase beauftragten Mehr- oder Minderleistungen (z. B. unkalkulierte Mehrmeter) einschließlich der Mehrwertsteuer eine "Schlussrechnung" gestellt. Die bereits im Vorfeld beglichenen Kosten der Angebotrsrechnung werden dann verrechnet.


9. Inbetriebnahme der Netzanschlussleitung

Die grundsätzliche Voraussetzung für den Einbau der Messeinrichtungen und der damit verbundenen Aufnahme der Lieferung von Strom, Erdgas, Wasser und/oder Wärme ist der Eingang der Zahlung für die Herstellung der Hausanschluss-/Netzanschlussleitungen. Darüber hinaus sind folgende Medienspezifische Aspekte zu berücksichtigen:

Für den Beginn der STROMVERSORGUNG muss die Anmeldung der elektrischen Anlage durch einen zugelassenen Elektroinstallateur vorliegen.

Im Bereich GASVERSORGUNG ist die Anmeldung der Gasinstallation durch einen zugelassenen Sanitär-Heizungs- und Klimainstallateur und die Abnahme der Anlage durch den Technischen Kundendienst der Stadtwerke Wismar GmbH erforderlich.

Für den Start der WASSER- und WÄRMEVERSORGUNG muss die Anmeldung der Wasser- und Wärmeinstallation durch den zugelassenen Sanitär-, Heizungs- und Klimainstallateur und die Abnahme durch den Abnahmemeister der Stadtwerke Wismar GmbH vollzogen worden sein. Die Abnahme durch den Technischen Kundendienst der Stadtwerke Wismar GmbH sowie der Einbau der Messeinrichtung erfolgt dabei parallel.


10. Hinweis Telekommunikation

Oft wird der Telekommunikationsanschluss von den Bauherren vernachlässigt und erst kurz vor der Baufertigstellung beim zuständigen Telekommunikations-Dienstleister beauftragt. Ersparen Sie sich das mehrmalige Aufgraben Ihres Grundstücks, viel Geld und Ärger. Wenden Sie sich gleichzeitig mit der Beauftragung der Stadtwerke Wismar GmbH direkt an das Telekommunikationsunternehmen Ihrer Wahl!


Weitere Informationen

Mehrspartenhauseinführung (MSH)


Ihr Ansprechpartner
Herr Michael Gross

Telefon: 03841 233-458
Telefax: 03841 233-76-458
E-Mail: netzanschluss@sg-wismar.de