Streitbeilegung
Benennung der Schlichtungsstelle zur Streitbeilegung
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030/27 57 240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
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53105 Bonn
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Telefax: 030/22480-323
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