Einspeiser

Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung von Biogas zu errichten und an unser Verteilungsnetz anzuschließen? Einen ersten Kontakt zu unseren Ansprechpartnern zum Thema Biogas-Einspeisung erhalten Sie über unser Kontaktformular


Einspeisung von Biogas

Mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07. Juli 2005 wurde Biogas ausdrücklich als Gas im Sinne des Gesetzes definiert (§ 3 Nr. 19a EnWG). Die rechtlichen Grundlagen für die Biogaseinspeisung wurden darüber hinaus im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) geschaffen.

Die Mindestanforderungen der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH bezüglich der Netzanmeldung einer Biogasanlage erhalten Sie von uns auf Anfrage.

Ihr Ansprechpartner
B. A. Sophie Voigt
E-Mail: einspeisung@sg-wismar.de