Netznutzung

Auf dieser Seite veröffentlichen wir relevante Informationen zur aktuellen Nutzung des Gasnetzes der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH sowie Datenblätter, Verträge und Vereinbarungen, welche die Grundlage unserer täglichen Arbeit darstellen.

Darunter sind Informationen zu den Netzentgelten, dem Lieferantenrahmenvertrag, den Standardlastprofilen sowie der Konzessionsabgabe.

Für Fragen zu unserem Gasnetz nutzen Sie bitte das Kontaktformular


Netznutzungsentgelt

Nachfolgend finden Sie die Entgelte für die Nutzung des Gasverteilungsnetzes der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH.

Die veröffentlichten Netzentgelte stehen unter dem Vorbehalt, dass von der Regulierungsbehörde keine Festlegungen oder sonstigen Entscheidungen getroffen werden bzw. sich keine Änderungen der vorgelagerten Netzkosten ergeben, die eine weitere Anpassung unserer Netzentgelte für das Jahr erfordern.
 

Netznutzungsentgelte (Gas) ab 01.01.2024


Netznutzungsentgelte (Gas) 01.01.2024 bis 31.12.2024

Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte (Gas) 2024

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SGW zur NAV

 

 

Jahr 2023
 

Netznutzungsentgelte 01.01.2023 bis 31.12.2023

Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SGW zur NDAV

 

Jahr 2022

Netznutzungsentgelte 01.01.2022 bis 31.12.2022

Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SGW zur NDAV

 

Jahr 2021

Netznutzungsentgelte 01.01.2021 bis 31.12.2021

Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SGW zur NDAV

 

Jahr 2020
 

Netznutzungsentgelte 01.01.2020 bis 31.12.2020

Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SGW zur NDAV

 

Jahr 2019

Netznutzungsentgelte 01.01.2019 bis 31.12.2019

Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SGW zur NDAV

 

Jahr 2018
 

Netznutzungsentgelte 01.01.2018 bis 31.12.2018

Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SGW zur NDAV

 

Jahr 2017
 

Netznutzungsentgelte 01.01.2017 bis 31.12.2017

Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte

 

Jahr 2016
 

Netznutzungsentgelte 01.01.2016 bis 31.12.2016

Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte


Jahr 2015
 

Netznutzungsentgelte 01.01.2015 bis 31.12.2015

Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte


Jahr 2014
 

Netznutzungsentgelte 01.01.2014 bis 31.12.2014

Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte


Jahr 2013
 

Netznutzungsentgelte 01.01.2013 bis 31.12.2013


Jahr 2012
 

Netznutzungsentgelte 01.01.2012 bis 31.12.2012 inkl. vorgel. Netzkosten

Netznutzungsentgelte 01.01.2012 bis 31.12.2012 ohne vorgel. Netzkosten

Netznutzungsentgelte 01.01.2012 bis 31.12.2012 Sonderentgelt § 20(2) GasNEV


Jahr 2011
 

Netznutzungsentgelte 01.01.2011 bis 31.12.2011 inkl. vorgel. Netzkosten

Netznutzungsentgelte 01.01.2011 bis 31.12.2011 ohne vorgel. Netzkosten

Netznutzungsentgelte 01.01.2011 bis 31.12.2011 Sonderentgelt § 20(2) GasNEV


Jahr 2010
 

Netznutzungsentgelte 01.01.2010 bis 31.12.2010 inkl. vorgel. Netzkosten

Netznutzungsentgelte 01.01.2010 bis 31.12.2010 ohne vorgel. Netzkosten

Netznutzungsentgelte 01.01.2010 bis 31.12.2010 Sonderentgelt § 20(2) GasNEV
 

Jahr 2009
 

Netznutzungsentgelte 01.01.2009 bis 31.12.2009 inkl. vorgel. Netzkosten

Netznutzungsentgelte 01.01.2009 bis 31.12.2009 ohne vorgel. Netzkosten

Netznutzungsentgelte 01.01.2008 bis 31.03.2009 Sonderentgelt § 20(2) GasNEV

Netznutzungsentgelte 01.04.2009 bis 31.12.2009 Sonderentgelt § 20(2) GasNEV


Jahr 2008
 

Netznutzungsentgelte 01.01.2008 bis 31.12.2008 inkl. vorgel. Netzkosten

Netznutzungsentgelte 01.01.2008 bis 31.12.2008 ohne vorgel. Netzkosten

Ihr Ansprechpartner
M. Sc. Hans Goerlitz

E-Mail: vertragsmanagement@sg-wismar.de


Lieferantenrahmenvertrag

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unseren Lieferantenrahmenvertrag mitsamt Anlagen zur Verfügung.

Lieferantenrahmenvertrag, gültig ab 01.10.2022:

Zum 01.10.2022 setzt die Strom- und Gasnetz Wismar GmbH die neuen Vorgaben der Kooperationsvereinbarung (KoV) XIII vom 31.03.2022 um. Im Zuge dessen wurde erneut auch der Lieferantenrahmenvertrag zur KoV mitsamt Anlagen angepasst.


Lieferantenrahmevertrag Gas ab 01.10.2022

Kommunikationsdatenblatt

Zertifikat zur Datenübertragung 2023 - 2025

 

Preisblatt (Gas) aktuell

Preisblatt Ergänzende Bedingungen NDAV

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M. Sc. Hans Goerlitz

E-Mail: vertragsmanagement@sg-wismar.de


Standardlastprofile


Synthetisches Standardlastprofilverfahren

Die Strom- und Gasnetz Wismar GmbH verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Mio. Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (standardisierte Lastprofile). Zur Anwendung kommen dabei die repräsentativen Standardlastprofile nach dem Gutachten der TU München.

Haushalte

Für die Haushaltsprofile kommen die deutschlandweiten Profile zur Anwendung.

 

Standardlastprofile für den Heizgas-Letztverbraucher
Jahresarbeitsmenge ≤ 50.000 kWhHEFHaushalt - Einfamilienhaus
Jahresarbeitsmenge > 50.000 kWhHMFHaushalt - Mehrfamilienhaus

 

Standardlastprofile für den Kochgas-Letztverbraucher
Jahresarbeitsmenge ≤ 1.000 kWhHKOHaushalt - Kochgas

 

 

Gewerbe

Für Gewerbebedarf die Standardlastprofile in der folgenden Tabelle zur Anwendung. Dabei wird die Profil-Ausprägung „04“ verwendet.

ProfilLangbezeichnung
BABäckerei
BDSonstige betriebliche Dienstleistungen
BHBeherrbergung
GAGastronomie
GBGartenbau
HAHandel
KOGebietskörperschaften, Versicherungen, Kreditinstitute, Öffentliche Einrichtungen, Organisationen ohne Erwerbszweck
MFHaushaltliche Gewerbebetriebe
MKMetall- und Kfz-Betriebe
PDPapier und Druck
WAWäscherei

 

 

Prognose-/Tagesmitteltemperaturen

Maßgebliche Temperaturmessstelle zur Ermittlung der Prognose- und Tagesmitteltemperaturen im Netzgebiet der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH ist die Wetterstation Wismar der Meteomedia GmbH (Temperaturstation 10164).

Die Temperatur, die in die Lastprofilfunktion eingesetzt wird, wird als geometrische Reihe gemäß nachstehender Formel aus vier Temperaturen gebildet:

Ihr Ansprechpartner
M. Sc. Hans Goerlitz

E-Mail: vertragsmanagement@sg-wismar.de


Konzessionsabgabe

Zusätzlich zum Netznutzungsentgelt ist eine Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in der Fassung vom 9. Januar 1992 zu entrichten.

Gemeinden und Kommunen räumen Energieversorgern und Netzbetreibern generell das Recht ein, den öffentlichen Raum für den Bau von Versorgungsleitungen zu nutzen. Konzessionsabgaben sind dabei die Entgelte, die sich als Gegenleistung aus diesem Mitbenutzungsrecht ergeben.

Die Verlegung und der Betrieb dieser Leitungen dient der Versorgung der Kunden (der Gemeindebewohner) mit Strom, Gas und Wasser. Der Netzbetreiber stellt die Konzessionsabgabe aus diesem Grund dem Lieferanten in Rechnung, wo sie in die Endkalkulation des Strompreises einfließt.

Die Konzessionsabgabesätze für das Netzgebiet der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH (Hansestadt Wismar und Gemeinde Hornstorf) sind gemäß § 20 Abs. 1 EnWG in der folgenden Tabelle veröffentlicht.

 

KundengruppeGemeinde bis 25.000 Einw.Gemeinde bis 100.000 Einw.
für Kochen und Warmwasser0,51 ct/kWh0,61 ct/kWh
für sonstige Tariflieferungen0,22 ct/kWh0,27 ct/kWh
Sondervertragskunden  0,03 ct/kWh 0,03 ct/kWh

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M. Sc. Hans Goerlitz

E-Mail: vertragsmanagement@sg-wismar.de