Erteilung von Leitungsauskünften

Zur Versorgung mit Gas und Strom sind unterirdisch verlegte Leitungen und Kabel notwendig. Auch zur Steuerung von Anlagen und zur Übertragung von Daten sind Steuerkabel und Lichtwellenleiter im Erdreich verbaut.

Nicht immer sind oberirdische Merkmale vorhanden, die darauf hinweisen, dass sich im Bereich unterirdische Leitungen befinden. Das birgt die Gefahr einer Beschädigung, wenn ohne vorheriges Einholen von Informationen ins Erdreich eingegriffen wird. Dies gilt für Flächen im öffentlichen aber auch im privaten Bereich, auf denen zum Beispiel Baggerarbeiten, Bohrungen und Pflanzungen durchgeführt oder Pfähle und Dörner eingebracht werden sollen.

Bereits für Planungsarbeiten ist es daher sinnvoll vorher eine Leitungsauskunft einzuholen, damit es bei den Bauarbeiten nicht zu Überraschungen kommt.

Eine wichtige Aufgabe von Netzbetreibern ist die Dokumentation ihrer Leitungsbestände. Wir können dadurch Pläne zur Verfügung stellen, die helfen Verletzungen von Menschen, Beschädigungen der Leitungen und Versorgungsausfälle zu verhindern.

Eine wichtige Sicherheitsregel ist die Erkundigungspflicht.

Deshalb bitte rechtzeitig einen Antrag auf Leitungsauskunft bzw. Schachtgenehmigung an Leitungsauskunft@stadtwerke-wismar.de senden.

Lesen Sie bitte auch unser „Merkblatt für Arbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen der Stadtwerke Wismar GmbH und der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH“ aufmerksam durch.

 

Merkblatt - Arbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen SWW und SGW

Antragsformular Leitungsauskunft

 

Welche Leitungen befinden sich in Rechtsträgerschaft der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH?

Im Netzgebiet der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH liegen Rohre und Leitungen zur Gas- und Stromversorgung sowie Steuerkabel, LWL-Kabel, Schutz- und Leerrohre sowie Baumschutzmaßnahmen im Bereich der Versorgungsleitungen.

Bitte denken Sie daran, dass in Ihrem Gebiet auch Leitungen anderer Versorger liegen können. Hier sind ebenfalls Leitungsauskünfte einzuholen.

Welche Orte/Ortschaften liegen im Versorgungsgebiet der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH?

Das Versorgungsgebiet umfasst die Hansestadt Wismar und das Gasversorgungsnetz in Hornstorf, Kritzow, Rüggow und Rohlstorf.

Was beinhaltet eine Leitungsauskunft?

Bei einer Leitungsauskunft erhalten Sie Auskunft über die im angefragten Bereich vorhandenen Versorgungsleitungen, die sich in Rechtsträgerschaft der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH befinden. Diese Auskunft dient zu Planungszwecken und ggf. für einen beabsichtigten Kauf oder Verkauf eines Grundstückes.

Eine Leitungsauskunft berechtigt nicht zu Erdarbeiten, hierfür ist eine separate Schachtgenehmigung mit dem Antragsformular Leitungsauskunft unter Leitungsauskunft@stadtwerke-wismar.de zu beantragen.

Wann benötige ich eine Schachtgenehmigung?

Für alle Arbeiten im Erdreich ist eine Schachtgenehmigung erforderlich. Dabei ist es egal, ob diese Arbeiten im öffentlichen Raum oder auf einem privaten Grundstück erfolgen. Auch hier können Versorgungsleitungen liegen, die dem Eigentümer nicht bekannt sind. Das Ziel ist Personenschäden, Schäden an Versorgungsleitungen und Versorgungsausfälle zu verhindern. Damit wird die Versorgungssicherheit der Abnehmer gewährleistet.

Wer beantragt eine Schachtgenehmigung?

Ein Antrag auf Schachtgenehmigung wird mit dem Antragsformular Leitungsauskunft per Mail an Leitungsauskunft@stadtwerke-wismar.de oder in Papierform durch die bauausführende Firma gestellt. In Ausnahmefällen kann die Schachtgenehmigung auch durch Auftraggeber beantragt werden, die Unterlagen müssen dann an die bauausführende Firma übergeben werden und müssen auf der Baustelle vorliegen.

Wie lange ist eine Schachtgenehmigung gültig und was beinhaltet diese?

Die Schachtgenehmigung gilt für 6 Monate gerechnet vom Ausgabedatum der Bestandspläne. Weiterhin wird ein Anschreiben übergeben, in dem Ansprechpartner für eine Vororteinweisung und Verhaltensregeln festgelegt sind. Diese Hinweise und Forderungen sind zwingend einzuhalten.

Was kostet eine Leitungsauskunft/Schachtgenehmigung?

Für die Erteilung einer Leitungsauskunft bzw. Schachtgenehmigung entstehen für Sie keine Kosten.

Wer kann bei weiteren Fragen weiterhelfen?

Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterin für die Technische Dokumentation, Frau Ines Suhr per Telefon an 03841 233423 oder Mail an Leitungsauskunft@stadtwerke-wismar.de

Weitere Hinweise finden sie im „Merkblatt für Arbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen der Stadtwerke Wismar GmbH und der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH.“