Erteilung von Leitungsauskünften

Einführung der digitalen Leitungsauskunft:

Ab dem 01.01.2024 werden Anfragen auf Leitungsauskunft nur noch über das nachfolgende Portal der Stadtwerke Wismar GmbH entgegengenommen und beantwortet:

www.geodatendienste.de

Nach einer einmaligen Registrierung haben Sie Zugriff auf das Portal und können Leitungsauskünfte beantragen und verwalten. Über dieses Portal erhalten Sie im Anschluss auch die Beauskunftung durch die Stadtwerke Wismar GmbH.

Sollten sich bei der Registrierung bzw. bei der Antragerstellung Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin für die Technische Dokumentation:

Frau Ines Suhr
E-Mail: ines.suhr@stadtwerke-wismar.de
Telefon: 03841/ 233-423.

Bei Problemen mit dem Portal melden Sie sich bitte bei dem Betreiber des Portals:

GDD-IT GmbH
Telefon: 03525/6576603

 

Zur Versorgung mit Gas und Strom sind unterirdisch verlegte Leitungen und Kabel notwendig. Auch zur Steuerung von Anlagen und zur Übertragung von Daten sind Steuerkabel und Lichtwellenleiter im Erdreich verbaut.

Nicht immer sind oberirdische Merkmale vorhanden, die darauf hinweisen, dass sich im Bereich unterirdische Leitungen befinden. Das birgt die Gefahr einer Beschädigung, wenn ohne vorheriges Einholen von Informationen ins Erdreich eingegriffen wird. Dies gilt für Flächen im öffentlichen aber auch im privaten Bereich, auf denen zum Beispiel Baggerarbeiten, Bohrungen und Pflanzungen durchgeführt oder Pfähle und Dörner eingebracht werden sollen.

Bereits für Planungsarbeiten ist es daher sinnvoll vorher eine Leitungsauskunft einzuholen, damit es bei den Bauarbeiten nicht zu Überraschungen kommt. Vor Beginn der Erdarbeiten sind immer Schachtscheine entsprechend der Erkundigungs- und Sicherungspflicht einzuholen.

Lesen Sie bitte auch nachfolgende Dokumente aufmerksam durch.

 

Merkblatt - Arbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen SWW und SGW

Freizeichnungshinweise

Nutzungsvereinbarung

 

Welche Auskünfte erteilen die Stadtwerke Wismar GmbH?

Die Stadtwerke Wismar erteilen folgende Auskünfte:

  • Schachtschein: Notwendig für Erdarbeiten aller Art wie bspw. Tiefbau, grabenlose Verlegung, Einbringen von Pfählen und Dornen. Sechs Monate Gültigkeit ab Erhalt und Vororteinweisung.
  • Leitungsauskunft: Personen oder Firmen mit berechtigtem Interesse können für Planungszwecke eine Leitungsauskunft für den Leitungsbestand der SWW und SGW beantragen. Die Leitungsauskunft berechtigt nicht zu Erdarbeiten. Hierfür ist ein separate Schachtgenehmigung notwendig.
  • Hydrantenauskunft: Personen und Firmen mit berechtigtem Interesse können für die Planung von Brandschutzkonzepten eine Hydrantenauskunft beantragen.
  • Stellungnahme: Im Rahmen groß angelegter und zu koordinierender Baumaßnahmen im Versorgungsgebiet können Anfragen für Stellungnahmen gestellt werden.

Welche Leitungen befinden sich in Rechtsträgerschaft der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH?

Im Netzgebiet der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH liegen Rohre und Leitungen zur Gas- und Stromversorgung sowie Steuerkabel, LWL-Kabel, Schutz- und Leerrohre sowie Baumschutzmaßnahmen im Bereich der Versorgungsleitungen.

Bitte denken Sie daran, dass in Ihrem Gebiet auch Leitungen anderer Versorger liegen können. Hier sind ebenfalls Leitungsauskünfte einzuholen.

Welche Orte/Ortschaften liegen im Versorgungsgebiet der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH?

Das Versorgungsgebiet umfasst die Hansestadt Wismar und das Gasversorgungsnetz in Hornstorf, Kritzow, Rüggow und Rohlstorf.

Was beinhaltet eine Leitungsauskunft?

Bei einer Leitungsauskunft erhalten Sie Auskunft über die im angefragten Bereich vorhandenen Versorgungsleitungen, die sich in Rechtsträgerschaft der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH befinden. Diese Auskunft dient zu Planungszwecken und ggf. für einen beabsichtigten Kauf oder Verkauf eines Grundstückes.

Eine Leitungsauskunft berechtigt nicht zu Erdarbeiten, hierfür ist eine separate Schachtgenehmigung zu beantragen.

Wann benötige ich eine Schachtgenehmigung?

Für alle Arbeiten im Erdreich ist eine Schachtgenehmigung erforderlich. Dabei ist es egal, ob diese Arbeiten im öffentlichen Raum oder auf einem privaten Grundstück erfolgen. Auch hier können Versorgungsleitungen liegen, die dem Eigentümer nicht bekannt sind. Das Ziel ist Personenschäden, Schäden an Versorgungsleitungen und Versorgungsausfälle zu verhindern. Damit wird die Versorgungssicherheit der Abnehmer gewährleistet.

Wer beantragt eine Schachtgenehmigung?

Ein Antrag auf Schachtgenehmigung wird über das oben genannte Portal durch die bauausführende Firma gestellt. In Ausnahmefällen kann die Schachtgenehmigung auch durch den Auftraggeber beantragt werden, die Unterlagen müssen dann an die bauausführende Firma übergeben werden und auf der Baustelle vorliegen.

Wie lange ist eine Schachtgenehmigung gültig und was beinhaltet diese?

Die Schachtgenehmigung gilt für 6 Monate gerechnet vom Ausgabedatum der Bestandspläne. Weiterhin wird ein Anschreiben übergeben, in dem Ansprechpartner für eine Vororteinweisung und Verhaltensregeln festgelegt sind. Diese Hinweise und Forderungen sind zwingend einzuhalten.

Was kostet eine Auskunft?

Für die Erteilung einer Leitungsauskunft bzw. Schachtgenehmigung entstehen für Sie keine Kosten.