Messstellenbetrieb

Am 02. September 2016 ist das neue Messstellenbetriebsgesetz inkraftgetreten. Auf dieser Seite informieren wir Sie über alle auf diesem Gesetz beruhenden Veränderungen bei der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH.

Des Weiteren stellen wir Ihnen unsere Ausfertigungen zu den standardisierten Verträgen sowie die „Technischen Mindestanforderungen der Messeinrichtung und die Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH" zur Verfügung.


Informationen zu Messeinrichtungen

Moderne Messeinrichtungen

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, um bewusster und effizienter mit dem Stromverbrauch umzugehen. Anders, als bei den bestehenden Zählern, an denen man ausschließlich den aktuellen Zählerstand ablesen kann, zeigen sie neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an.


Moderne Messeinrichtungen unterscheiden sich von intelligenten Messsystemen darin, dass sie keine Kommunikationseinheit besitzen und damit auch keine Messwerte an Marktteilnehmer übertragen können. Die spätere Einbindung einer modernen Messeinrichtung an ein Kommunikationsnetz ist jedoch jederzeit möglich.

 

Intelligente Messsysteme

Intelligente Messsysteme bestehen neben der modernen Messeinrichtung auch aus einer Kommunikationseinheit für die Fernauslesung (Smart Meter Gateway). Diese Kommunikationseinheit kann Zugriffsrechte verwalten, Messwerte verarbeiten und automatisch an mehrere Berechtigte übertragen. Sie stellt die „intelligente“ Schnittstelle zum Stromnetz dar.


Ausstattung mit und Betrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen

Die Strom- und Gasnetz Wismar GmbH, als Betreiber von Energieversorgungsnetzen. nimmt die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme wahr.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die Strom- und Gasnetz Wismar GmbH gesetzlich dazu verpflichtet ihre Messstellen mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen auszustatten.

 

Ausstattung mit intelligenten Messsystemen

Vom Einbau intelligenter Messsysteme sind verpflichtend betroffen:

  • Messstellen von Kunden mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh
  • Messstellen von Kunden mit einer Vereinbarung nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes
  • Messstellen von Betreibern einer Erzeugungsanlage (Installierte Leistung über 7 kW)

 

Die Ausstattung mit intelligenten Messstellen ist davon abhängig, dass drei voneinander unabhängige Hersteller intelligente Messsysteme am Markt anbieten, die den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes entsprechen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird dies auf seiner Internetseite veröffentlichen.

Die Veröffentlichung ist bislang nicht erfolgt (Stand 31.08.17), so dass eine Ausstattung einer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem derzeit technisch nicht möglich ist.

 

Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen

Alle Messstellen, welche nicht mit einem intelligenten Messsystem auszustatten sind, erhalten nach Messtellenbetriebsgesetz mindestens eine moderne Messeinrichtung. Dies betrifft hauptsächlich Haushaltskunden, es sei denn, der Haushaltskunde ist Anlagenbetreiber und erzeugt selbst Energie. Dann ist im Einzellfall zu prüfen, ob ein intelligentes Messsystem zu installieren ist.

Bei Bestands- und Neuanlagen wird ab 2018 schrittweise mit dem Einbau moderner Messeinrichtungen Begonnen. Der Einbau wird spätestens bis zum 01.01.2032 abgeschlossen.


Informationen zur modernen Messtechnik nach MsbG

Generelle Informationen zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

 

Information Messstellenbetrieb §37 MsbG

Zum Gesetzestext des Messstellenbetriebsgesetzes

 

Preisblatt Messstellenbetrieb

Das aktuelle Preisblatt der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMsys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) können Sie hier einsehen. 

 

Aktuelles Preisblatt (Weiterleitung)

 


Häufig gestellte Fragen und Antworten

Hier finden Sie unsere FAQ's über die modernen Messeinrichtungen, sowie die intelligenten Messsysteme

 

FAQ's Strom- und Gasnetz Wismar

Ihr Ansprechpartner
Constantin Marheineke, LL.M.
E-Mail: messstellenbetrieb@sg-wismar.de



Anmeldung zur Erstellung einer Marktlokation in einer Kundenanlage

Beliefert ein Kundenanlagenbetreiber Letztverbraucher innerhalb der Kundenanlage mit Strom und gibt einer der Letztverbraucher bekannt, zukünftig durch einen Lieferanten beliefert zu werden, so wird für den Lieferantenwechselprozess eine Markt- und Messlokation für diesen Letztverbraucher benötigt.

Die Beantragung dieser Lokationen erfolgt durch den Kundenanlagenbetreiber mittels folgenden Formulars. Nach Prüfung durch die Strom- und Gasnetz Wismar GmbH werden dem Kundenanlagenbetreiber nach spätestens 10 Werktagen die benötigten Lokationen zur Verfügung gestellt.

Das Formular kommt ab dem 1. Oktober 2017 zur Anwendung. Die Beantragung der Marktlokation ist erst möglich, wenn an der betroffenen Messlokation geeignete Messtechnik sowie ein Messstellenbetreiber gem. § 2 Nr. 12 Messstellenbetriebsgesetz vorhanden ist.

Unter dem folgenden Link finden Sie eine Anwendungshilfe für den Lieferantenwechselprozess in Kundenanlagen:

BDEW Anwendungshilfe

 

Anmeldung Marktlokation Kundenanlage

Bitte senden Sie das Formular per E-Mail an einspeisung@sg-wismar.de.

Ihr Ansprechpartner
Constantin Marheineke, LL.M.
E-Mail: messstellenbetrieb@sg-wismar.de


Einwilligungserklärung Energieserviceanbieter (ESA)

MIt dem Beschluss BK6-20-160 der Bundesnetzagentur vom 21.12.2020 wurde der Energie-serviceanbieter (ESA) als neuer externer Marktteilnehmer eingeführt. Dieser hat das Recht, mit der Einwilligung des Anschlussnehmers, Messwerte vom zuständigen Messstellenbetreiber zu beziehen.

Zur Unterstützung der Abwicklung der ESA-Prozesse auf Basis der heutigen Rechtslage, hat der BDEW eine Muster-Einwilligungserklärung des Anschlussnutzers zur Übermittlung von Messprodukten durch den Messstellenbetreiber an den Energieserviceanbieter des Anschlussnutzers erarbeitet, die auch im Rahmen der Prozessabwicklung zwischen dem ESA und dem MSB in standardisierter Form verwendet werden kann.

Die Muster-Einwilligungserklärung besteht separat für Marktlokationen oder Tranchen sowie für Messlokationen. Wir bitten die ESA diese Formulare zu nutzen und bei der Anmeldung zur Messwertübermittlung bereitzuhalten.

 

Einwilligungserklärung - Version Marktlokationen-Tranchen

Einwilligungserklärung - Anschlussnehmer/ESA_Version1.0

Anlage zur Einwilligungserklärung_Version1.0
Einwilligungserklärung - Version Messlokationen

Einwilligungserklärung - Anschlussnehmer/ESA_Version1.0

Anlage zur Einwilligungserklärung_Version1.0

Ihr Ansprechpartner
M. Sc. Hans Goerlitz

E-Mail: vertragsmanagement@sg-wismar.de