Netznutzung
Auf dieser Seite veröffentlichen wir relevante Informationen zur aktuellen Nutzung des Gasnetzes der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH sowie Datenblätter, Verträge und Vereinbarungen, welche die Grundlage unserer täglichen Arbeit darstellen.
Darunter sind Informationen zu den Netzentgelten, dem Lieferantenrahmenvertrag, den Standardlastprofilen sowie der Konzessionsabgabe.
Für Fragen zu unserem Gasnetz nutzen Sie bitte das Kontaktformular
Netznutzungsentgelt
Nachfolgend finden Sie die Entgelte für die Nutzung des Gasverteilungsnetzes der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH.
Die veröffentlichten Netzentgelte stehen unter dem Vorbehalt, dass von der Regulierungsbehörde keine Festlegungen oder sonstigen Entscheidungen getroffen werden bzw. sich keine Änderungen der vorgelagerten Netzkosten ergeben, die eine weitere Anpassung unserer Netzentgelte für das Jahr erfordern.
Netznutzungsentgelte (Gas) ab 01.01.2023
Netznutzungsentgelte (Gas) 01.01.2023 bis 31.12.2023
Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte
Archiv Netznutzungsentgelt
Jahr 2022
Netznutzungsentgelte 01.01.2022 bis 31.12.2022
Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SGW zur NDAV
Jahr 2021
Netznutzungsentgelte 01.01.2021 bis 31.12.2021
Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SGW zur NDAV
Jahr 2020
Netznutzungsentgelte 01.01.2020 bis 31.12.2020
Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SGW zur NDAV
Jahr 2019
Netznutzungsentgelte 01.01.2019 bis 31.12.2019
Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SGW zur NDAV
Jahr 2018
Netznutzungsentgelte 01.01.2018 bis 31.12.2018
Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SGW zur NDAV
Jahr 2017
Netznutzungsentgelte 01.01.2017 bis 31.12.2017
Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte
Jahr 2016
Netznutzungsentgelte 01.01.2016 bis 31.12.2016
Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte
Jahr 2015
Netznutzungsentgelte 01.01.2015 bis 31.12.2015
Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte
Jahr 2014
Netznutzungsentgelte 01.01.2014 bis 31.12.2014
Berechnungsbeispiele Netznutzungsentgelte
Jahr 2013
Netznutzungsentgelte 01.01.2013 bis 31.12.2013
Jahr 2012
Netznutzungsentgelte 01.01.2012 bis 31.12.2012 inkl. vorgel. Netzkosten
Netznutzungsentgelte 01.01.2012 bis 31.12.2012 ohne vorgel. Netzkosten
Netznutzungsentgelte 01.01.2012 bis 31.12.2012 Sonderentgelt § 20(2) GasNEV
Jahr 2011
Netznutzungsentgelte 01.01.2011 bis 31.12.2011 inkl. vorgel. Netzkosten
Netznutzungsentgelte 01.01.2011 bis 31.12.2011 ohne vorgel. Netzkosten
Netznutzungsentgelte 01.01.2011 bis 31.12.2011 Sonderentgelt § 20(2) GasNEV
Jahr 2010
Netznutzungsentgelte 01.01.2010 bis 31.12.2010 inkl. vorgel. Netzkosten
Netznutzungsentgelte 01.01.2010 bis 31.12.2010 ohne vorgel. Netzkosten
Netznutzungsentgelte 01.01.2010 bis 31.12.2010 Sonderentgelt § 20(2) GasNEV
Jahr 2009
Netznutzungsentgelte 01.01.2009 bis 31.12.2009 inkl. vorgel. Netzkosten
Netznutzungsentgelte 01.01.2009 bis 31.12.2009 ohne vorgel. Netzkosten
Netznutzungsentgelte 01.01.2008 bis 31.03.2009 Sonderentgelt § 20(2) GasNEV
Netznutzungsentgelte 01.04.2009 bis 31.12.2009 Sonderentgelt § 20(2) GasNEV
Jahr 2008
Netznutzungsentgelte 01.01.2008 bis 31.12.2008 inkl. vorgel. Netzkosten
Netznutzungsentgelte 01.01.2008 bis 31.12.2008 ohne vorgel. Netzkosten
Ihr Ansprechpartner
M. Sc. Hans Goerlitz
E-Mail: vertragsmanagement@sg-wismar.de
Lieferantenrahmenvertrag
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unseren Lieferantenrahmenvertrag mitsamt Anlagen zur Verfügung.
Lieferantenrahmenvertrag, gültig ab 01.10.2022:
Zum 01.10.2022 setzt die Strom- und Gasnetz Wismar GmbH die neuen Vorgaben der Kooperationsvereinbarung (KoV) XIII vom 31.03.2022 um. Im Zuge dessen wurde erneut auch der Lieferantenrahmenvertrag zur KoV mitsamt Anlagen angepasst.
Lieferantenrahmevertrag Gas ab 01.10.2022
Zertifikat zur Datenübertragung 2023 - 2025
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Standardlastprofile
Synthetisches Standardlastprofilverfahren
Die Strom- und Gasnetz Wismar GmbH verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Mio. Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (standardisierte Lastprofile). Zur Anwendung kommen dabei die repräsentativen Standardlastprofile nach dem Gutachten der TU München.
Haushalte
Für die Haushaltsprofile kommen die deutschlandweiten Profile zur Anwendung.
Standardlastprofile für den Heizgas-Letztverbraucher | ||
---|---|---|
Jahresarbeitsmenge ≤ 50.000 kWh | HEF | Haushalt - Einfamilienhaus |
Jahresarbeitsmenge > 50.000 kWh | HMF | Haushalt - Mehrfamilienhaus |
Standardlastprofile für den Kochgas-Letztverbraucher | ||
---|---|---|
Jahresarbeitsmenge ≤ 1.000 kWh | HKO | Haushalt - Kochgas |
Gewerbe
Für Gewerbebedarf die Standardlastprofile in der folgenden Tabelle zur Anwendung. Dabei wird die Profil-Ausprägung „04“ verwendet.
Profil | Langbezeichnung |
---|---|
BA | Bäckerei |
BD | Sonstige betriebliche Dienstleistungen |
BH | Beherrbergung |
GA | Gastronomie |
GB | Gartenbau |
HA | Handel |
KO | Gebietskörperschaften, Versicherungen, Kreditinstitute, Öffentliche Einrichtungen, Organisationen ohne Erwerbszweck |
MF | Haushaltliche Gewerbebetriebe |
MK | Metall- und Kfz-Betriebe |
PD | Papier und Druck |
WA | Wäscherei |
Prognose-/Tagesmitteltemperaturen
Maßgebliche Temperaturmessstelle zur Ermittlung der Prognose- und Tagesmitteltemperaturen im Netzgebiet der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH ist die Wetterstation Wismar der Meteomedia GmbH (Temperaturstation 10164).
Die Temperatur, die in die Lastprofilfunktion eingesetzt wird, wird als geometrische Reihe gemäß nachstehender Formel aus vier Temperaturen gebildet:
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Konzessionsabgabe
Zusätzlich zum Netznutzungsentgelt ist eine Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in der Fassung vom 9. Januar 1992 zu entrichten.
Gemeinden und Kommunen räumen Energieversorgern und Netzbetreibern generell das Recht ein, den öffentlichen Raum für den Bau von Versorgungsleitungen zu nutzen. Konzessionsabgaben sind dabei die Entgelte, die sich als Gegenleistung aus diesem Mitbenutzungsrecht ergeben.
Die Verlegung und der Betrieb dieser Leitungen dient der Versorgung der Kunden (der Gemeindebewohner) mit Strom, Gas und Wasser. Der Netzbetreiber stellt die Konzessionsabgabe aus diesem Grund dem Lieferanten in Rechnung, wo sie in die Endkalkulation des Strompreises einfließt.
Die Konzessionsabgabesätze für das Netzgebiet der Strom- und Gasnetz Wismar GmbH (Hansestadt Wismar und Gemeinde Hornstorf) sind gemäß § 20 Abs. 1 EnWG in der folgenden Tabelle veröffentlicht.
Kundengruppe | Gemeinde bis 25.000 Einw. | Gemeinde bis 100.000 Einw. |
---|---|---|
für Kochen und Warmwasser | 0,51 ct/kWh | 0,61 ct/kWh |
für sonstige Tariflieferungen | 0,22 ct/kWh | 0,27 ct/kWh |
Sondervertragskunden | 0,03 ct/kWh | 0,03 ct/kWh |
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M. Sc. Hans Goerlitz
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